Sie haben ernsthaftes Interesse an der Wohnung?
Wie geht es jetzt weiter?
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Sie haben nach der Wohnungsbesichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung? Sie kennen jetzt das Objekt, möchten einziehen und gehören nun zur engeren Auswahl. Herzlichen Glückwunsch!
Alle interessierten Bewerber*innen haben nun 10 Tage Zeit, alle für eine Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen bei uns einzureichen. Aber: Je schneller, desto besser.
Wir werden Ihre Unterlagen nach Möglichkeit innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt sichten und Ihnen schnellstmöglich Rückmeldung über die nächsten Schritte geben. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen vor Ablauf dieser Zeit ab.
Welche Unterlagen benötigen wir?
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Um Sie im Berwerbungsprozess berücksichtigen zu können, brauchen wir von Ihnen schnellstmöglich aber innerhalb der nächsten 10 Tage:
Eine ausgefüllte Mieter*innenselbstauskunft
Eine aktuelle Vermieterbescheinigung
Ihre letzten drei Gehalts-/Einkommensnachweise
Nach Möglichkeit: Einen aktuellen SCHUFA-BonitätsCheck
Wenn im Angebot erwähnt: Einen gültigen Wohnberechtigungsschein
Die jeweiligen Dokumente bzw. weiterführenden Informationen sind für Sie verlinkt. Bitte senden Sie die Unterlagen als PDF an verwaltung@hanseat-immo.de. Sie können die PDF-Datei gerne mit einem Transportpasswort verschlüsseln. Denken Sie dann bitte daran, uns das Passwort in einer zweiten Mail ebenfalls zu schicken. Alle übersendeten Unterlagen werden nach der Vergabe der Wohnung durch uns vernichtet.
Was tun, wenn etwas fehlt?
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Sie wohnen derzeit nicht zur Miete oder beziehen kein Gehalt? Kein Problem. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, melden Sie sich gerne unter verwaltung@hanseat-immo.de und wir schauen, was sich machen lässt.
Gerne arbeiten wir Ihrem Wohnkostenantrag z. B. kurzfristig mit einem verbindlichen Mietangebot zu. Bitte stellen Sie in diesem Fall unbedingt sicher, dass Sie uns genau das Formular zukommen lassen, das Ihr Jobcenter vor Ort von Ihnen verlangt.
Wann wird es verbindlich?
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Wir bemühen uns, Ihnen spätestens innerhalb von drei Wochen nach Ihrem Besichtigungstermin die Wohnung verbindlich zu- oder absagen zu können. Da ein Mietverhältnis erst mit Vertragsunterzeichnung rechtskräftig zu Stande kommt, kann es in Fällen, bei denen es sich ein*e Bewerber*in doch wieder anders überlegt auch länger dauern.
Daher ist eine ausbleibende Rückmeldung zunächst einmal ein gutes Zeichen. Sie heißt, dass Sie weiter auf unserer Shortlist stehen und vermutlich Nachrücker*in sind.